Was wenn die Finanzbehörde vor der Tür steht?

Selbst erfahrene Rechtsanwälte halten die Neuregelungen im Bezug auf die Selbstanzeige für problematisch. Wie sich diese Regelungen in der Zukunft auswirken, wird sich zeigen. Fakt ist, eine Selbstanzeige muss unbedingt vor der Entdeckung der Straftat erfolgen. Ansonsten wirkt sie sich nicht mehr strafbefreiend aus. Als Steuerhinterziehung werden falsche oder unvollständige Aussagen gewertet, die gegenüber den Finanz- oder anderen Behörden gemacht werden. Auch steuerlich relevante Tatsachen, die verschwiegen werden, fallen in den Bereich Steuerhinterziehung. Steuerverkürzung bedeutet eine nicht vollständige oder rechtzeitige Festsetzung der Steuern. Allein, wenn die Umsatzsteuervoranmeldung nicht fristgerecht erfolgt, ist das strafbar. Auch eine nicht vorsätzliche Steuerhinterziehung wird mit einem Bußgeld geahndet.

Was fällt unter die klassische Steuerhinterziehung?

Wer durch die Minderung von Einnahmen, die Ertragssteuern verkürzt oder die Betriebsausgaben überhöht, begeht eine Steuerstraftat.

Umsatzsteuerhinterziehung heißt beispielsweise, dass man steuerpflichtige Umsätze nicht angegeben hat oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der innergemeinschaftlichen Ein- und Ausfuhr in Kauf nimmt. Auch bei der Verzollung kann man zum Steuerstraftäter werden. Allein das falsche Einreihen der Ware in den EZT ist strafbar. Geahndet werden auch falsche Aussagen im Bezug auf den präferenziellen Ursprung der Ware. Vorsatz wird bereits unterstellt, wenn man lediglich Informationen gegenüber der Finanzbehörde verschweigt und so einen Steuervorteil erreicht, der nicht begründet ist. Kaufmänner sind sogar verpflichtet, sich über das Steuerrecht und damit in Zusammenhang stehende Pflichten zu informieren. Tut man das nicht, wird das als Desinteresse gedeutet und kann negativ bewertet werden. Zweifelt man an einem Sachverhalt, ist es ebenfalls Pflicht, sich rechtlich zu informieren. Es ist weiterhin üblich, dass selbst bei einer Selbstanzeige ein Verfahren eingeleitet wird. Weitere Gründe, die zu einem Ermittlungsverfahren führen, sind zum Beispiel Kontrollmitteilungen zwischen den Finanzbehörden, Anzeigen, die anonym erfolgen und sogar Presseberichte. Nicht zu vergessen sind die gefürchteten CDs, die Daten über Steuersünder enthalten. Auf einen kompetenten Rechtsbestand wird man keinesfalls verzichten können. Unter www.steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de gibt es Antworten zu Fragen bezüglich des Steuerrechts sowie einen auf dieses Gebiet spezialisierten Rechtsbeistand.

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