Steuervergehen und ihre Folgen

Es gibt verschiedene Arten von Steuervergehen, die genau definiert sind. Bei einer Steuerstraftat handelt es sich vorwiegend um Taten, die laut geltendem Steuergesetz eine Strafe nach sich ziehen. Dazu zählen neben der Steuerhinterziehung auch Steuerhehlerei und Schmuggel. Weitere Straftaten, die in diesen Bereich fallen, sind Bannbruch, die Fälschung von Steuerzeichen und auch die Begünstigung von Personen, die eine der aufgezählten Taten durchgeführt hat. Im Gegensatz dazu fällt die Verletzung von einem Steuergeheimnis nicht unter den Begriff der Steuerstraftat, sondern gilt als Straftat entsprechend § 355 StGB.
Die Steuerpflichtigen erhalten bei einem Verdacht auf eine Steuerstraftat kompetente rechtliche Hilfe bei der www.kanzlei-hildebrandt.de. Hier treffen sie auf Juristen, die durch geschickte Verhandlungen die Gelt- oder Freiheitsstrafe möglichst gering halten können.

Zudem kennen sich die Steueranwälte damit aus, welche Schritte die Steuerbehörden tätigen dürfen und wie lang die Verjährungsfristen sind. Eine solche Frist wird unterbrochen, wenn es zur ersten Bekanntgabe von einem Bußgeldverfahren oder einer ähnlichen Anordnung kommt. Die zertifizierten Berater und Fachanwälte für Steuerstrafrecht haben sich auf dieses umfangreiche Thema konzentriert, um den Steuerpflichtigen zu einer gerechten Verhandlung zu verhelfen. Auch das Zollrecht und Verbrauchssteuern fallen unter diese Kategorie und erfordern abhängig von der vorliegenden Situation eine detaillierte Untersuchung.
Bei den verschiedenen Steueraffären, die von den Medien aufgebauscht werden, stehen üblicherweise prominente Personen im Fokus. Gerade die Reichen ziehen einen großen Unmut der Gesellschaft auf sich, wenn sich herausstellt, dass sie Schwarzgeld ins Ausland gebracht haben. Dabei schädigen auch die kleinen Steuersünder das soziale Netzwerk. Diesen wird jedoch gefühlsmäßig ein wenig Schummelei zugebilligt, schon allein, weil die Summen noch überschaubar sind. Außerdem haben die Mächtigen oft bessere Möglichkeiten, durch Strafzahlungen und diplomatisches Taktieren eine Freiheitsstrafe zu umgehen. Ein verkürzter Aufenthalt im Gefängnis mit Freigängen und speziellen Vergünstigungen erscheint daher ungerecht. Die Staffelung der Strafen für Steuerverkürzung, Steuerhinterziehung und ähnliche Straftaten soll in diesem Sinne für ein verbessertes Gleichgewicht sorgen.

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